Ein frühzeitiger Start ist entscheidend, um einen reibungslosen Ablauf des Jahresberichtsprozesses Ihres Unternehmens sicherzustellen und spätere Risiken zu vermeiden. Entdecken Sie die benötigten Daten, beginnen Sie 2024 mit den Vorbereitungen für die Datenerfassung und strategische Planung – mit dem Ziel, Ihren Bericht Anfang 2025 zu erstellen – und informieren Sie sich über unsere Lösungen, die Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen.
Ab 2025 verpflichtet die Europäische Union private mittlere, große und große Unternehmen sowie alle börsennotierten Unternehmen, über ESG-Risiken und -Chancen, insbesondere deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt, zu berichten. Die CSRD ist eine Aktualisierung und Erweiterung des bisherigen ESG-Berichtsrahmens der EU, der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD).
Die nun gesetzlich vorgeschriebene Berichterstattung umfasst ein breiteres Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen, darunter Kohlenstoffemissionen, Umweltverschmutzung, Wasserverbrauch, Abfallmanagement und Biodiversität. Detaillierte Richtlinien der CSRD, die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS), legen Offenlegungspflichten und -methoden fest. Diese Angaben müssen neben den Jahresabschlüssen in den Jahresberichten enthalten sein und müssen durch externe Prüfer überprüft werden.
Jeder EU-Mitgliedstaat ist befugt, Sanktionen für die Nichteinhaltung der CSRD-Richtlinien festzulegen und durchzusetzen. Die Folgen einer Nichteinhaltung können je nach Land von verwaltungsrechtlichen bis zu strafrechtlichen Sanktionen reichen.
Zu den Verwaltungssanktionen und Strafen gehören:
Frankreich führte beispielsweise Anfang 2024 Geldbußen von bis zu 81,400 US-Dollar und Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren für Verstöße gegen die CSRD ein. (Quelle: GreenBiz). Solche strengen Strafen unterstreichen den Wert einer ehrlichen ESG-Berichterstattung und sollen Unternehmen motivieren, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu verbessern. Mit der Integration der CSRD in die nationalen Gesetze der Mitgliedstaaten könnten wir umfassendere oder sogar strengere Strafen für die Nichteinhaltung der EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sehen.
Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) wurden entwickelt, um Unternehmen in der EU bei der Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung im Rahmen der CSRD zu unterstützen. Diese von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) verwalteten Standards zielen darauf ab, die ESG-Berichterstattung präziser und vergleichbarer zu gestalten und sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsangaben ebenso zuverlässig sind wie Finanzangaben. Die ESRS decken ein breites Spektrum an Nachhaltigkeitsthemen ab, von Klimaauswirkungen über soziale Rechte bis hin zu Governance, und ermöglichen einen detaillierten Überblick über die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen eines Unternehmens.
Das Konzept der doppelten Wesentlichkeit betont den dualen Ansatz, den Unternehmen bei der Berichterstattung über folgende Punkte verfolgen sollten:
Dieser doppelte Fokus soll einen umfassenderen Überblick über die Leistung eines Unternehmens und seinen Beitrag bzw. seine Beeinträchtigung der Nachhaltigkeitsziele bieten. Die CSRD-Regeln schreiben diesen Ansatz vor und verpflichten Unternehmen, über beide Wesentlichkeitsarten zu berichten. Daher ist es für Unternehmen entscheidend, den Umfang ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung zu identifizieren, eine effiziente Ressourcenallokation für die CSRD-Konformität sicherzustellen und die Ergebnisse ihrer doppelten Wesentlichkeitsstudie und ihres Berichts für strategische Unternehmensentscheidungen zu nutzen.
Neben der Erstellung eines öffentlich zugänglichen Berichts (ähnlich der Berichterstattung über Finanzkennzahlen) müssen Unternehmen ihre Berichte digital kennzeichnen, um die maschinenlesbare Darstellung der Informationen für den Europäischen Zentralen Zugangspunkt (ESAP) sicherzustellen. Dies steht im Einklang mit der digitalen Finanzstrategie der EU, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Finanzdaten zu verbessern. Die Kennzeichnungsrichtlinien sind in der ESEF-Verordnung (European Single Electronic Format) festgelegt, die voraussichtlich bis Ende 2024 fertiggestellt sein wird. Sie enthält detailliertere Anweisungen zur Granularität der Informationskennzeichnung und zusätzliche technische Leitlinien.
Unser proprietäres CSRD Readiness Assessment zeigt die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens bei der Vorbereitung auf die CSRD auf. Mit unserer Technologie und unserem Support begleiten wir Sie und machen Sie fit für 2025 und darüber hinaus.
Nehmen Sie noch heute an der CSRD-Readiness-Bewertung teil. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin mit uns. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Bereitschaftsplans für Ihr Unternehmen und beraten Sie zu den nächsten Schritten.
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